Ihr Freistellungsauftrag wurde per 1. Januar 2023 erhöht

Das Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags wurde verabschiedet. Folgende Änderungen treten ab 01.01.2023 in Kraft:

  • Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 auf 1.000 Euro
  • Bei Ehepaaren bzw. zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 auf 2.000 Euro.

Dem entsprechend haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 % erhöht. Somit müssen Sie nichts Weiteres veranlassen.