Aktuelle Informationen zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags ab dem 01.01.2023
Ihr Freistellungsauftrag wurde per 1. Januar 2023 erhöht
Das Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags wurde verabschiedet. Folgende Änderungen treten ab 01.01.2023 in Kraft:
- Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 auf 1.000 Euro
- Bei Ehepaaren bzw. zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 auf 2.000 Euro.
Dem entsprechend haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 % erhöht. Somit müssen Sie nichts Weiteres veranlassen.